|
Sie befinden sich
hier: Preise und mehr
|
Pro Übernachtung
berechnen wir folgende Preise: |
|
|
Wohnung 1 Hasenholz
|
|
80,- €
|
|
pro Übernachtung bei
einer Belegung bis 4 Personen und bei einem Aufenthalt von 5 Übernachtungen.
|
|
|
|
10,- €
|
|
für jede weitere
Person |
|
|
|
|
|
|
|
Wohnung 2 Rehholz |
|
50,- €
|
|
pro Übernachtung bei
einer Belegung bis 2 Personen und bei einem Aufenthalt von 5 Übernachtungen. |
|
|
|
10,- €
|
|
für jede weitere
Person |
|
|
|
|
|
|
|
Wohnung 3 Morswald |
|
50,- €
|
|
pro Übernachtung bei
einer Belegung bis 2 Personen und bei einem Aufenthalt von 5 Übernachtungen. |
|
|
|
10,- €
|
|
für jede weitere
Person |
|
|
|
|
|
|
|
Bei
einem Aufenthalt bis zu 5 Übernachtungen
berechnen wir
einmalig einen Aufpreis von
- 30,- € bei FEWO Hasenholz
- 25,- € bei FEWO Rehholz
- 25,- € bei FEWO Morswald
|
Der Vermietung legen wir
folgenden Gastvertrag zugrunde:
- Es kann vereinbart werden,
dass der Gast eine Anzahlung
von 20 % des Mietpreises
zahlt. Die Anzahlung ist bei
Vertragsabschluss fällig. Den
Restbetrag bitten wir
spätestens 4 Wochen vor
Mietbeginn zu zahlen.
- Das Objekt steht Ihnen am
Anreisetag ab 15:00 Uhr zur
Verfügung. Am Abreisetag
bitten wir das Objekt bis
10:00 Uhr besenrein zu
übergeben. Andere Uhrzeiten
bitten wir vorher
abzusprechen.
- Der Gastaufnahmeantrag ist
abgeschlossen, sobald die
Wohnung nach der Bestellung
von uns schriftlich zugesagt
ist. Ist aus zeitgründen eine
schriftliche Zusage nicht mehr
möglich, so ist die
Bereitstellung des zugesagten
Angebotes verbindlich.
- Der Abschluss des Vertrages
ist für beide Vertragspartner
verbindlich. Dabei spielt die
Aufenthaltsdauer keine Rolle.
- Der Vermieter verpflichtet
sich, bei Nichteinhaltung des
abgeschlossenen Vertrages dem
Gast Schadenersatz zu leisten.
- Der Gast ist verpflichtet,
bei Nichtinanspruchnahme der
vertraglichen Leistung den
vereinbarten Preis abzüglich
der vom Vermieter eingesparten
Aufwendungen zu zahlen. Die
Einsparung beträgt 20% des
Mietpreises.
- Vor Reisebeginn kann der
Mieter vom Vertrag
zurücktreten. Erfolgt der
Rücktritt 3 Monate vor
Mietbeginn, kann damit
gerechnet werden, dass eine
Weitervermietung noch erfolgen
kann.
- bei Rücktritt 2 Monate vor
Mietbeginn sind 20 % des
Mietpreises an den Vermieter
zu zahlen.
- bei Rücktritt 1 Monat vor
Mietbeginn sind 40 % des
Mietpreises an den Vermieter
zu zahlen.
- bei Rücktritt 2 Wochen vor
Mietbeginn sind 80 % des
Mietpreises an den Vermieter
zu zahlen.
- Der Vermieter ist gehalten,
nicht in Anspruch genommene
Angebote nach Möglichkeit
anderweitig zu vermieten um
Ausfälle zu vermeiden. Bis zur
anderweitigen Vermietung hat
der Gast für die Dauer
der vertraglichen Buchung den
nach Punkt 7 errechneten
Betrag zu zahlen.
- Der/die Mieter/in haftet
während der Mietdauer für alle
von ihm/ihr selbst sowie
seinen Angehörigen bzw. der zu
ihm gehörenden Personen an dem
Objekt und dessen Inventar
verursachten Schäden.
|
nach
oben
|
|
|
|
|
|