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Pro Übernachtung berechnen wir folgende Preise:
 

 

Wohnung 1 Hasenholz

 

80,- €

  pro Übernachtung bei einer Belegung bis 4 Personen und bei einem Aufenthalt von 5 Übernachtungen.
     

10,- €

  für jede weitere Person
           
  Wohnung 2 Rehholz  

50,- €

  pro Übernachtung bei einer Belegung bis 2 Personen und bei einem Aufenthalt von 5 Übernachtungen.
     

10,- €

  für jede weitere Person
           
  Wohnung 3 Morswald  

50,- €

  pro Übernachtung bei einer Belegung bis 2 Personen und bei einem Aufenthalt von 5 Übernachtungen.
     

10,- €

  für jede weitere Person
           
  Bei einem Aufenthalt bis zu 5 Übernachtungen berechnen wir einmalig einen Aufpreis von 
- 30,- € bei FEWO Hasenholz
- 25,- € bei FEWO Rehholz
- 25,- € bei FEWO Morswald

Der Vermietung legen wir folgenden Gastvertrag zugrunde:

  1. Es kann vereinbart werden, dass der Gast eine Anzahlung von 20 % des Mietpreises zahlt. Die Anzahlung ist bei Vertragsabschluss fällig. Den Restbetrag bitten wir spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn zu zahlen.
     
  2. Das Objekt steht Ihnen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag bitten wir das Objekt bis 10:00 Uhr besenrein zu übergeben. Andere Uhrzeiten bitten wir vorher abzusprechen.
     
  3. Der Gastaufnahmeantrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung nach der Bestellung von uns schriftlich zugesagt ist. Ist aus zeitgründen eine schriftliche Zusage nicht mehr möglich, so ist die Bereitstellung des zugesagten Angebotes verbindlich.
     
  4. Der Abschluss des Vertrages ist für beide Vertragspartner verbindlich. Dabei spielt die Aufenthaltsdauer keine Rolle.
     
  5. Der Vermieter verpflichtet sich, bei Nichteinhaltung des abgeschlossenen Vertrages dem Gast Schadenersatz zu leisten.
     
  6. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten Preis abzüglich der vom Vermieter eingesparten Aufwendungen zu zahlen. Die Einsparung beträgt 20% des Mietpreises.
     
  7. Vor Reisebeginn kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt 3 Monate vor Mietbeginn, kann damit gerechnet werden, dass eine Weitervermietung noch erfolgen kann.
    - bei Rücktritt 2 Monate vor Mietbeginn sind 20 % des Mietpreises an den Vermieter zu zahlen.
    - bei Rücktritt 1 Monat vor Mietbeginn sind 40 % des Mietpreises an den Vermieter zu zahlen.
    - bei Rücktritt 2 Wochen vor Mietbeginn sind 80 % des Mietpreises an den Vermieter zu zahlen.
     
  8. Der Vermieter ist gehalten, nicht in Anspruch genommene Angebote nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung hat der Gast  für die Dauer der vertraglichen Buchung den nach Punkt 7 errechneten Betrag zu zahlen.
     
  9. Der/die Mieter/in haftet während der Mietdauer für alle von ihm/ihr selbst sowie seinen Angehörigen bzw. der zu ihm gehörenden Personen an dem Objekt und dessen Inventar verursachten Schäden.

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